Luftsicherheit

Helmut Henschel, zuständig für die Luftsicherheit am Hannoveraner Flughafen.

Das Feuerzeug mit einer „normalen“ Gasflamme • Reisegepäck: nein; Handgepäck: nein; am Körper: ja. (Foto: akra-world)

Das Feuerzeug mit einer „normalen“ Benzinflamme • überhaupt nicht. (Foto: akra-world)

Das Laserfeurzeug • überhaupt nicht. (Foto: akra-world)

Streichhölzer, auch Sicherheitshölzer genannt • Reisegepäck: nein; Handgepäck: nein; am Körper: ja. (Foto: akra-world)

Überallzünder • überhaupt nicht. (Foto: Globetrotter)

Nachfüllgas, Ersatzpatronen • überhaupt nicht. (Foto: akra-world)

Der Bohrer • überall (Foto: Oettinger-Davidoff)

Die Zigarrenschere • Da die Länge der Klingenschere weniger als 6 cm beträgt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja (Foto: Oettinger-Davidoff)

Der Zwei-Klingen-Cutter • eigentlich nichts anderes als eine Schere; 2 Klingen mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm. Wenn der Luftsicherheitsassistent das ebenso sieht, gilt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. (Foto: akra-world)

Der Einklingencutter • Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja.

Das Schweizer Messer • Klingenlänge jeweils unter 6 cm, also gilt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. (Foto: Avo Uvezian)

Der Kerbschneider • Reisegepäck: ja; Handgepäck:ja; am Mann: ja. (Foto: akra-world)

Tubos • Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. Wegen der „Undurchschaubarkeit“ bei vielen Röntgengeräten werden die Tubos eventuell geöffnet werden.