Die Zigarrenschere • Da die Länge der Klingenschere weniger als 6 cm beträgt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja (Foto: Oettinger-Davidoff)
Der Zwei-Klingen-Cutter • eigentlich nichts anderes als eine Schere; 2 Klingen mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm. Wenn der Luftsicherheitsassistent das ebenso sieht, gilt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. (Foto: akra-world)
Der Einklingencutter • Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja.
Das Schweizer Messer • Klingenlänge jeweils unter 6 cm, also gilt: Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. (Foto: Avo Uvezian)
Der Kerbschneider • Reisegepäck: ja; Handgepäck:ja; am Mann: ja. (Foto: akra-world)
Tubos • Reisegepäck: ja; Handgepäck: ja; am Körper: ja. Wegen der „Undurchschaubarkeit“ bei vielen Röntgengeräten werden die Tubos eventuell geöffnet werden.