Immer wieder sonntags …

Immer wieder sonntags …

… bis freitags gibt es seit mehr als 5 (!) Jahren das Smokerquiz. Da können einem die Fragen schon einmal ausgehen.

Wie gut, dass es Leserinnen und Leser gibt, die dann hilfreich zur Seite stehen.

Jedoch: Es könnten mehr sein. Immerhin wird für jede veröffentlichte Frage die doppelte Menge der Tabakblätter eingelagert, die man für eine richtige Antwort bekommt.

Bedingung: Es muss sich irgendwie um Zigarren handeln. Die Entscheidung über die Veröffentlichung und die Blattanzahl trifft die Redaktion. Eine zweite Instanz gibt es nicht.

Ihre Frage senden Sie bitte an die Smokerquizredaktion.

 

Smokerquiz 2010-10

In vielen Kriminalfilmen gibt es Übeltäter, die versuchen, die Weltherrschaft an sich zu reißen. Denen gegenüber stehen meist eifrige Polizisten oder Geheimagenten, die das Vorhaben der Schurken in letzter Minute vereiteln.

In einem solchen Film demonstriert der leitende Kommissar seiner Polizeimannschaft die Raffinessen der modernen Technik, die in sogenannten Gadgets – versteckten Geheimwaffen – umgesetzt sind. Unter anderem wird eine Zigarrenpistole präsentiert. Äußerlich eine mit echtem Tabak(!) umhüllte Perfecto, verbirgt sich im Inneren eine raffinierte Schussvorrichtung. Diese kann wahlweise durch das Abbeißen der Spitze des Zigarrenkopfes oder durch das Drehen des Zigarrenrings auf 15 Grad betätigt werden – und Peng!

Welcher bekannte Schurke der Filmgeschichte sollte mit Hilfe u. a. eines solchen Gadgets zur Strecke gebracht werden?

Für die richtige Lösung – die in der Tabakwelt veröffentlicht werden wird – gibt es 100 Tabakblätter.

Nicht mitmachen darf diesmal Dirk R., dem wir die Frage verdanken und der dafür 200 Blätter in seinem Tabaklager findet.

Bis Freitag um 23:59 Uhr haben Sie Zeit mit der Lösung.

Smokerquiz-Logo

Smokerquiz

Das Smokerquiz beginnt jeweils sonntags und endet am darauffolgenden Freitag. Das Wochenende ist frei.

Für die Teilnahme ist eine Registrierung erforderlich.

Immer wieder sonntags ...

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wer gewerbsmäßig mit Tabakprodukten handelt.