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02-02-06 06:36 Alter: 6 yrs

VON:GH

Brüssel bleibt wegen Tabakwerbeverbot am Ball

Um die von der EU verabschiedete Richtlinie für eine Tabakwerbeverbot in allen europäischen Ländern durchzusetzen, hat Brüssel die beiden "Zauderer" - Luxemburg und Deutschland - nun aufgefordert, ihre Verweigerungshaltung zu begründen.



Verfahrenstechnisch ist das der letzte Schritt vor Erhebung einer Klage.

In der Sache selber hat dieser Schritt kaum eine Bedeutung. Deuschland hat gegen diese Richtlinie bereits Klage vor dem EuGH erhoben. Sie ist der Ansicht, dass die EU damit ihre Regelungskompetenz überschritten habe. Die Richtlinie stelle u.a. einen Eingriff in den nationalen Werbemarkt dar und dieser gehöre nicht in die Regelungskompetenz der EU.

Die beiden Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten. Im März wird jedoch das Urteil aus Brüssel erwartet.

 


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