weiter
zurück
10-06-10 10:37 Alter: 2 yrs
VON:GH
Bücherzensur
Den Bericht über die Änderung der Marktzulassungsverordnung der Stadt Oldenburg (Oldbg.) muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Begründet wird die Änderung damit, dass man „die Marktlage dem veränderten Einkaufsverhalten anpassen“ will … Eine Verordnung soll einen Zustand herstellen, der anders ist als von der Obrigkeit gewünscht, aber keine Zustandsbeschreibung sein.
„Literatur“ darf zwar angeboten werden, aber nur, wenn sie sich mit Garten, Kochen und Tierhaltung beschäftigt. Mein schöner Garten, Kochbuch für Salatfreunde, Die niedersächsische Küche – alles keine Literatur und daher verboten. Was man wohl mit den beiden Büchern Schamanenpflanze Tabak macht?
Dass in diesem Zusammenhang ein Verkaufsverbot für Tabak niedergeschrieben wird, ist lediglich erwartbare Petitesse. Wer würde schon Zigarren auf dem Wochenmarkt kaufen?
Links:
www.nwzonline.de/Region/Stadt/Oldenburg/Artikel/2359951/B%FCcher+statt+Tabak+im+Angebot.html