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05-05-06 10:02 Alter: 6 yrs

VON:GH

Man hätte damit rechnen müssen ...

Nicht nur für den rauchenden Steuerbürger ist die Urteilsbegründung des Finanzgerichtes Düsseldorf hochinteressant: Man hätte damit rechnen müssen!



Am 16.11.2005 trat eine Verordnung in Kraft, nach der Tabak rückwirkend zum 1.9.2005 höher besteuert wird.

Gegen diese rückwirkende Belastung klagte ein betroffenes Unternehmen.

Das Finanzgericht urteilte jedoch, das gehe schon in Ordnung. Das betroffene Unternehmen hätte mit einer Steuererhöhung rechnen müssen.

Diese Verpflichtung zu vorauseilendem Gehorsam sollte aufmerksam machen. Vielleicht müssen wir demnächst auf die in der Vergangenheit gerauchten Zigarren einen Steuernachschlag zahlen. Denn aufgrund der allgemeinen Diskussion könnte man damit ja rechnen müssen.

 


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