Tabakpresse-Single-View Zwischen Pest und Cholera
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26-03-10 11:43 Alter: 2 yrs

VON:GH

Zwischen Pest und Cholera

DEHOGA Hamburg hat bei Juraprofessor Becker ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.



Der Kieler Rechtsgelehrte kommt darin zu dem Ergebnis, dass das Hamburgische Raucherdiskriminierungsgesetz, wie es seit dem 1. Januar 2010 gilt, verfassungswidrig und damit nichtig ist.

Bei dem Gesetz handele es sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte, die nun nicht mehr in der Lage seien, einen Raucherraum abzutrennen. Die Ausnahmen vom allgemeinen Rauchverbot seien ohne hinreichenden sachlichen Grund erfolgt.

Im Übrigen habe das Gesetz keine Rücksicht auf die Gastwirte genommen, die aufgrund der 2008 ergangenen Vorschriften umfangreiche Investitionen in „Raucherräume“ vorgenommen hatten und nun wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs eine Entschädigung verlangen könnten.

Der Wink der DEHOGA mit dem Bundesverfassungsgericht wurde aus der Politik sogleich beantwortet: Man könne auch ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie vorschreiben. Dies habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß erklärt.

Nun kann der Verband überlegen, ob er Pest oder Cholera will. Etwa 30 % seiner Mitglieder werden daran sterben.