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14-11-05 12:55 Alter: 18 yrs

VON:GH

Der Europäische Gerichtshof und der Tabak

Mit der Absage an die günstige Besteuerung von sogenannten Sticks (Zigaretten) hat sich der europäische Gerichtshof mal wieder in Sachen Tabak geäußert. Als nächstes steht die Entscheidung zum Tabakwerbeverbot an.



"Die Mitgliedstaaten haben unverzüglich mit der Umsetzung eines Urteils zu beginnen"

Interessant an der Entscheidung in Sachen Sticks ist, was vom EuGH in diesem Zusammenhang zum Thema "Umsetzung in den EU-Ländern" gesagt wurde.

"Die Mitgliedstaaten haben unverzüglich mit der Umsetzung eines Urteils zu beginnen" heißt es da. Und: "Die Umsetzung muss nach ständiger Rechtsprechung so schnell wie möglich abgeschlossen werden."

Strafen bei Nichtbeachtung hat dort kein Land zu befürchten. Lediglich die Verfahrens- und Anwaltskosten sind zu tragen. Und was "unverzüglich" bedeutet, darüber können Juristen ewig streiten.

Bedenkt man, dass die neue Bundesregierung jeden Cent benötigt und das Tabakwerbeverbot eher zu Mindereinnahmen als zu Mehreinnahmen führen wird, so ist leicht vorstellbar, dass man an einer Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in Deutschland nicht sonderlich interessiert sein wird.

Und zu einer Umsetzung gehört ja auch, dass geregelt wird, wer denn nun für die Überwachung im Inland und an den Grenzen zuständig ist, bzw. welche Anforderungen an einen Zeitschriftenimporteur hinsichtlich seiner Absatzzahlen gestellt werden (können).

Das Tabakwerbeverbot wird uns also noch lange beschäftigen.


Links:

www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,451612.html