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21-06-06 18:18 Alter: 18 yrs

VON:GH

Der Generalanwalt sprach

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Tabakwerbeverbot wurde in der vergangenen Woche vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gemacht.



In der Sache Deutschland gegen die EU-Kommission wegen des Tabakwerbeverbotes sprach der Generalanwalt Léger und empfahl dem Gericht, die Klage abzuweisen.

Gewöhnlich übernimmt das Gericht die Sichtweise des Generalanwaltes. Auch Deutschland rückt damit einem Werbeverbot näher.

In der Sache selber ist in den vergangenen 12 Monaten alles, was zu sagen war, gesagt worden.

Da die gesamte EU-Verordnung recht schwammig ist, kann in den einzelnen Ländern anschließend der Streit um die Auslegung bzw. Definition einzelner Begriffe beginnen. Hinsichtlich der Internetshops deutet sich hinter den Kulissen an, dass diese keine Werbung betreiben, sondern lediglich Produktinformationen und Bestellmöglichkeiten geben - somit also aus der Schusslinie wären.

Warten wir es gelassen ab.