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27-06-19 12:33 Alter: 5 yrs

VON:GH

Flugverspätung am besten in Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf ist, wenn es um Ausgleichsansprüche bei Flugverspätungen geht, durchaus genussorientiert.



Der vorgesehene Flug fand einen Tag später als geplant statt. Die beiden Kläger haben die Nacht für 286,50 EUR in einem Hotel verbracht, vor dem zu Bett gehen aber noch für 157,33 EUR gegessen, Bier und Wein für 40,79 konsumiert und konnten auch nicht vom Chaampagnercocktail und Dessertwein für 44,97 lassen.

Summa summarum verlangten sie 529,59 EUR von der Fluggesellschaft. Die weigerte sich allerdings.

Und so kam das Amtsgericht nach weniger als einem Jahr zu dem Schluss, dass die Fluggesellschaft den gesamten Betrag zu bezahlen habe.

In der Begründung heißt es, die Kläger könnten

„solche Beträge verlangen, die sich … als notwendig, angemessen und zumutbar erweisen, … Nach diesen Maßstäben sind die Kosten für die Hotelunterbringung (286,50 €) sowie für die Speisen (157,33 €) und für Bier und Wein (40,79 €) ersatzfähig. Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.“

[Hervorhebung d. Verf.]

Jetzt müssen wir nur noch abwarten, ob das Amtsgericht auch den Genuss von Zigarren für notwendig, angemessen und zumutbar hält.

Die Reisesaison ist noch lang und die Flugverspätungen werden zunehmen …

Das Urteil kann man hier nachlesen.