09-07-17 15:05 Alter: 7 yrs
VON:GH
Gesetz zur Gipfelrettung
Der Bundestag möge beschließen:
Artikel 1 – Für Demonstranten gilt:
§ 1 – An Demonstrationen darf nur teilnehmen, wer eine oder mehrere Zigarren mitbringt.
§ 2 – Die Zigarre muss während der gesamten Demonstrationszeit brennen.
§ 3 – Ein Nachzünden ist innerhalb von einer Minute erlaubt.
§ 4 – Ist die Zigarre aufgeraucht, ist die Demonstration zu verlassen oder es ist eine neue Zigarre anzuzünden.
Artikel 2 – für Gipfelteilnehmer gilt:
§ 1 – An einem Gipfel darf nur teilnehmen, wer eine oder mehrere Zigarren mitbringt.
§ 2 – Die Zigarre muss mindestens brennen, wenn der Teilnehmer redet.
§ 3 – Erlischt die Zigarre, erlischt auch das Rederecht.
§ 4 – Ist die Zigarre aufgeraucht, ist der Gipfel zu verlassen oder es ist eine neue Zigarre anzuzünden.
Das Gesetz tritt sofort in Kraft.