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09-07-17 15:05 Alter: 7 yrs

VON:GH

Gesetz zur Gipfelrettung

Der Bundestag möge beschließen:



Artikel 1 – Für Demonstranten gilt:

§ 1 – An Demonstrationen darf nur teilnehmen, wer eine oder mehrere Zigarren mitbringt.

§ 2 – Die Zigarre muss während der gesamten Demonstrationszeit brennen.

§ 3 – Ein Nachzünden ist innerhalb von einer Minute erlaubt.

§ 4 – Ist die Zigarre aufgeraucht, ist die Demonstration zu verlassen oder es ist eine neue Zigarre anzuzünden.

Artikel 2 – für Gipfelteilnehmer gilt:

§ 1 – An einem Gipfel darf nur teilnehmen, wer eine oder mehrere Zigarren mitbringt.

§ 2 – Die Zigarre muss mindestens brennen, wenn der Teilnehmer redet.

§ 3 – Erlischt die Zigarre, erlischt auch das Rederecht.

§ 4 – Ist die Zigarre aufgeraucht, ist der Gipfel zu verlassen oder es ist eine neue Zigarre anzuzünden.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft.