Artikel-Single-View
14-06-06 13:54 Alter: 18 yrs

VON:GH

Habanos gegen Laura Chavin

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - sagen die Juristen. Und ein Blick in die Klageschrift sagt uns, wer eigentlich warum was von wem will. In Zürich sitzt Rechtsanwalt Jürg Burger. Er hat die Klage der Intertabak AG (Schweizer Pendant zur deutschen 5th Avenue) geschrieben und eingereicht.



Jürg M. Burger, Anwalt aus der Zürcher Kanzlei Hartmann Müller Partner (hmp.ch) vertritt die Klage gegen Laura Chavin vor dem Handelsgericht Zürich

AoS: Ihr Name, Herr Burger, weckt Assoziationen an die Schweizer Zigarrendynastie Burger. Ist diese Assoziation begründet?

Jürg Burger: Ja. Meine Beziehungen zu Burger Söhne sind jedoch nur emotional: Mein Großvater Rodulf Burger hat die Zigarrenfabrik Ende des 19. Jahrhunderts von seinem Vater übernommen. Er hat die Firma jedoch vor seiner Heirat mit meiner Großmutter Mitte der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts an seine Söhne aus erster Ehe übergeben.

AoS: Aber Zigarren rauchen Sie doch, oder?

Jürg Burger: Ja, sehr gerne nach einem guten Essen mit Freunden. Ich rauche vor allem Havannas, meine Favoriten sind zur Zeit Montecristo No. 2 und Bolivar Coronas Gigantes.

AoS: Herr Burger, Sie haben für den schweizerischen Habanos-Importeur, die Intertabak AG, eine Klage beim Handelsgericht des Kantons Zürich eingereicht, bei der es um Zigarren mit der Bezeichnung "Laura Chavin – Terre de Mythe" geht. Was hat es damit auf sich?

Jürg Burger: Ja, unsere Klage richtet sich gegen insgesamt drei Beklagte, nämlich die Unico Cigars AG hier in der Schweiz, die Laura Chavin Cigars GmbH in Deutschland sowie gegen deren Geschäftsführer Helmut Bührle.

AoS: Was werfen Sie bzw. die Intertabak AG den drei Beklagten vor?

Jürg Burger: Die Beklagten haben zumindest bis Ende März 2006 wiederholt die nachweislich falsche Behauptung aufgestellt, die Zigarre "Laura Chavin – Terre de Mythe" sei aus kubanischen Tabaken hergestellt.
So wurde z.B. im geschäftlichen Verkehr und in der Werbung behauptet, "... eine Cigarre, gefertigt aus original Kuba-Tabaken, die in Kuba angebaut und geerntet wurden..." oder "... aus reinen kubanischen Tabaken ...". Auch wurde behauptet, es handele sich um "Unverschnittene Tabaksamen, die in Cuba gesetzt und geerntet werden und erst nach der Ernte in die Dominikanische Republik zur Weiterverarbeitung ... kommen ...".
All das sind unzutreffende Herkunftsangaben bzw. Bezeichnungen, die mit unzutreffenden Herkunftsangaben verwechselt werden können. Und damit verstoßen diese Aussagen gegen das Gesetz über den Schutz von Marken- und Herkunftsangaben und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

AoS: Wie können Sie sicher sein, dass diese Aussagen falsch sind?

Jürg Burger: Der kubanische Tabakhandel ist staatlich kontrolliert. Und kubanische Verantwortliche haben in schriftlichen Stellungnahmen dargelegt, dass keinerlei kubanischer Tabak an Laura Chavin, an Helmut Bührle oder an eine Manufaktur in der dominikanischen Republik geliefert wurde, damit daraus eine Laura Chavin gerollt werden könnte. Zudem wissen wir, dass die Laura Chavin Terre de Mythe in der Tabacalera de Garcia in La Romana in der Dominikanischen Republik gefertigt wird. Von dort hat man uns ebenfalls mitgeteilt, dass die Tabake, die für diese Zigarre verwendet werden, nicht kubanischer Herkunft sind. Es gibt in der Tabacalera de Garcia keinen kubanischen Tabak. Diese Zigarrenfabrik gehört dem Unternehmen Altadis. Und Altadis hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Zigarren für Laura Chavin keine Tabake von Kuba enthalten und daher die Aussagen von Laura Chavin völlig falsch sind.

AoS: Wie hoch schätzen Sie den Schaden ein, der entstanden sein könnte?

Jürg Burger: Eine Bezifferung des Schadens ist in derartigen Fällen immer äußerst schwierig. Wir gehen in unserer Klage davon aus, dass mindestens 7.500 Zigarren der Marke Laura Chavin – Terre de Mythe in der Schweiz verkauft worden sind. Bei einem Verkaufspreis zwischen 31 und 41 Schweizer Franken pro Zigarre liegt der Streitwert daher bei rund 250.000 Schweizer Franken.

AoS: Was wollen Sie mit der Klage erreichen?

Jürg Burger: Wir wollen erreichen, dass die falsche Behauptung von Bührle und Konsorten richtig gestellt wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

AoS: Hätten nicht die beiden Chefs, auf der einen Seite Heinrich Villiger mit einer Habanos und auf der anderen Seite Helmut Bührle mit einer Dom. Rep. – Zigarre, den Gang zu Gericht vermeiden können?

Jürg Burger: Nun, wir haben es versucht – und an Herrn Villiger hat es sicher nicht gelegen, dass eine Einigung nicht zustande kam. Wir haben bereits Anfang Januar 2006 die Gegenseite aufgefordert, die nachweislich falschen Behauptungen betreffend Herkunft der Tabake für die Laura Chavin Terre de Mythe zu berichtigen. Nachdem dies Ende Januar abgelehnt wurde, haben wir uns weiterhin bemüht und diverse Gespräche mit den Anwälten der Beklagten geführt. Das einzig Zählbare bestand darin, dass Herr Bührle Ende März an alle Laura Chavin Konzessionäre, Geschäftspartner und Freunde des Hauses eine Mitteilung geschickt hat, in der die Laura Chavin Cigars GmbH erklärte, "dass sie zukünftig in ihrer Werbung .... darauf verzichtet, zu behaupten, dass die für die Zigarre verwendeten Tabake aus Kuba stammen würden, bzw. die Zigarre aus kubanischen Tabaken bestünde."
Das ist jedoch in keiner Weise ausreichend. Der Markt, das heißt die Zigarrenhändler wie auch die Zigarrenraucher haben ein Interesse daran und einen Anspruch darauf zu erfahren, dass die entsprechenden Behauptungen der drei beklagten Parteien falsch und unzulässig sind.

AoS: Wie wird es nun weiter gehen?

Jürg Burger: Die Klage wurde Ende April eingereicht. Die Klageschrift wurde den Beklagten inzwischen zugestellt und das Gericht hat eine Frist zur Beantwortung angesetzt. Aufgrund der Gerichtsferien erwarte ich die Klageantwortschrift im Verlaufe des Monates September. Anschließend lädt das Handelsgericht die Parteien zu einer Referentenaudienz vor, anlässlich welcher das Gericht eine erste Beurteilung des Falles abgibt und versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, haben beide Parteien Gelegenheit eine weitere Stellungnahme einzureichen. Darauf folgt dann das Beweisverfahren, d.h. die von den Parteien bezeichneten Zeugen werden vom Gericht befragt. Mit einem Urteil dürfte erst in der zweiten Hälfte 2007 zu rechnen sein.

Wir hoffen jedoch nach wie vor, dass die Helmut Bührle Vernunft zeigt und öffentlich mitteilt, woher die Tabake für seine Zigarre stammen.