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12-12-06 10:40 Alter: 17 yrs

VON:GH

Tabakwerbeverbot • Klage abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Deutschlands gegen das Tabakwerbeverbot zurückgewiesen.




Die Entscheidung kam nicht unerwartet. Selbst die Bundesregierung hatte nicht mehr an den Erfolg geglaubt und Mitte des Jahres einen der Richtlinie 2033/33/EG entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Ob sich in der Praxis nun etwas ändert, ist höchst zweifelhaft. Fast alle relevanten Zeitschriften erfüllen inzwischen den Ausnahmetatbestand. Danach gilt das Tabawerbeverbot nicht für Druckerzeugnisse, die zu mehr als 50% außerhalb der Europäischen Union vertrieben werden.

Klar gestellt ist im Gesetzentwurf wenigstens, dass die EU damit nicht die Pressefreiheit in Deutschland aushebeln kann.

 


Dateien: urteil-eugh-tabakwerbeverbot.doc
bt-drksache-16-1940.pdf