Artikel-Single-View
31-05-23 11:09 Alter: 303 days

VON:GH

Und nochmal: Wo Kuba draufsteht muss auch Kuba drin sein

Vorbemerkung der Redaktion: Alle paar Jahre hört man diesen Grundsatz von Münchenern Gerichten. Das dortige OLG hat dies nun noch einmal unterstrichen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Urteile vorheriger Jahre sind unter der Pressemitteilung verlinkt.



Presseinformation     WT-Tiengen, im Mai 2023/cap

Oberlandesgericht München bestätigt: Bezeichnungen wie „Kuba“ und „Havanna“ sind für Zigarren aus nicht-kubanischen Tabaken unzulässig

Auf eine Klage der Corporación Habanos S.A. hin hat nach dem Landgericht München in erster Instanz nun auch das OLG München als Berufungsinstanz festgestellt, dass „Kuba“ und „Havanna“ und Ableitungen davon geographische Herkunftsbezeichnungen mit besonderem Ruf in Bezug auf Zigarren sind und einen entsprechend erweiterten kennzeichenrechtlichen Schutz genießen.

Anlass zum Rechtsstreit gab die Verwendung von Begriffen wie „Habano Seed“, „Piloto Cubano“, „Habano Deckblatt“, „Habano Deckblatt aus Ecuador“, „Habano-Samen Deckblatt aus Ecuador" oder „Binder Habano Jalapa – Nicaragua“ für aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellte Zigarren/Zigarillos.

Wie nun im Berufungsurteil bestätigt, sind solche Angaben unzulässig, und zwar auch dann, wenn die außerhalb von Kuba angebauten Tabake ihren Ursprung auf Kuba hätten, indem Samen von dort nach der kubanischen Revolution in andere Länder mitgenommen worden seien. Ob solche strittigen Behauptungen stimmen, lässt das Gericht offen, denn in seiner Beurteilung kann ein ursprünglich auf Kuba gezogener Samen, der an einem anderen Ort über mehrere Vegetationszyklen vermehrt wurde, nicht ohne weiteres mit einem auf kubanischem Gebiet gezogenen Tabak gleichgestellt werden. Vielmehr können jenseits genetischer Eigenschaften unter anderem auch Boden- und Klimaverhältnisse – das jeweilige „Terroir“ – die Eigenschaften und Qualität des Tabaks beeinflussen, zumal die einjährige Tabakpflanze zu jeder Erntesaison neu ausgesät werden muss.

Zum besonderen Ruf von „Kuba“ und „Havanna“ hatte das Landgericht München ausgeführt, dass die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur für ein Lebensgefühl und auch nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss stehen. Vielmehr haben die Bezeichnungen ,,Havanna“ und ,,Kuba" in Bezug auf Zigarren und ihre Bestandteile auf Grund der Qualität und Auswahl der verarbeiteten Tabake und auf Grund der Art der Herstellung ein entsprechendes Ansehen hinsichtlich der Qualität. Der Käufer solcher Zigarren verbinde – ebenso wie ein erheblicher Teil der Nichtraucher – mit den Bezeichnungen ein besonderes Prestige. Im Ergebnis bestätigt das OLG München diese Feststellung und führt dazu aus, dass es dem jeweiligen Verbraucher nicht einmal bewusst sein muss, woraus konkret sich die Qualität kubanischer Tabakprodukte ergibt, ausreichend ist vielmehr die allgemeine – tatsächlich bestehende – Vorstellung, dass derartige aus Kuba stammende Produkte eine besondere Qualität aufweisen.

Laut OLG München hatte das Landgericht der Klage der Corporación Habanos S.A. zu Recht vollumfänglich stattgegeben. Ausschlaggebend und ausdrücklich bestätigt ist der besondere Ruf der geographischen Herkunftsangaben „Kuba“ und „Havanna“. Nach Ansicht beider Gerichte beeinträchtigen Bezeichnungen wie „Habano Seed“, „Piloto Cubano“ oder „Habano Deckblatt“ diesen besonderen Ruf ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise. Zusätzliche Angaben wie „aus Ecuador“ oder „Jalapa – Nicaragua“ ändern nichts an diesem Ergebnis. In den Worten des Berufungsgerichts begibt sich die Beklagte durch ihre Verwendung der streitgegenständlichen Bezeichnungen in die Sogwirkung der geschützten geographischen Herkunftsangaben „Kuba“ und „Havanna“, um von deren Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und damit im Wege eines Imagetransfers die hiermit verbundenen Gütevorstellungen auf die eigenen Waren zu verlagern.
Das Urteil (OLG München, Aktenzeichen 6 U 120/22) ist nicht rechtskräftig.

* * * * *


5th Avenue ist seit langem der Überzeugung, dass Hinweise auf angebliches oder angeblich ursprüngliches „kubanisches Saatgut“ für den Zigarrenraucher wenig hilfreich sind. Tabake sind einjährige Pflanzen und passen sich stark an Böden und Klimabedingungen an, aus gleichem Saatgut entwickeln sich in verschiedenen Anbaugebieten in kurzer Zeit höchst unterschiedliche Eigenschaften.

Echtes kubanisches Saatgut wird seit vielen Jahrzehnten exklusiv für die kubanische Tabakproduktion gezüchtet und nicht exportiert. Hinzu kommen einzigartige handwerkliche Tradition und einzigartiges Wissen um die Geheimnisse bester Zigarren. Der besondere Ruf von Kuba für Zigarren hat viele Gründe.

-----------------------------------------

Weiterführende Links:

13.11.2018: http://www.artofsmoke.de/tabakwelt/single/article/landgericht-muenchen-wo-kuba-draufsteht-muss-auch-kuba-drin-sein/

17.01.2022: http://www.artofsmoke.de/tabakwelt/single/article/wo-kuba-draufsteht-muss-auch-kuba-drin-sein/