13-04-12 12:06 Alter: 14 yrs
VON:GH
BP • Bayerischer Possenstadl
Das Verbot, auf bayerischen Ausflugsdampfern auf dem Freideck zu rauchen, gilt nicht für jeden.
 |   Auf den Freidecks von 34 staatlichen bayerischen Schiffen ist den zahlenden Fahrgästen das Rauchen verboten. Die Besatzung darf weiterhin rauchen.
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Auch auf den Außendecks bayerischer Ausflugsdampfer darf seit Beginn dieser Saison nicht mehr geraucht werden. Dies gilt zunächst einmal nur für die 34 staatlichen Schiffe, für die Bayerns Finanzminister Söder zuständig ist.
Das Verbot gilt nur auf dem Starnberger See, dem Ammersee, Tegernsee und Königssee. Denn nur dort fahren Bayerns Schiffe. Die privaten Schiffe auf diesen und anderen Seen sind nicht betroffen.
Eine Sanktion während der Fahrt gibt es übrigens nicht. Das Schiffspersonal hat keine obrigkeitlichen Befugnisse, kann also nur appellieren.
Apropos Schiffspersonal: Das darf natürlich weiterhin rauchen. Ein Rauchverbot ist mitbestimmungspflichtig. Die Belegschaft stimmt aber nicht zu.
Merksätze:
Staatlicher bayerischer Linienverkehr: Rauchen für Fahrgäste verboten, Rauchen für Besatzung erlaubt.
Staatlicher bayerischer Charterverkehr: Rauchen für Fahrgäste und Besatzung erlaubt.
Privater Schiffsverkehr: Rauchen für alle erlaubt.
Tipp:
Melden Sie sich als zahlender Fahrgast auf einem staatlichen bayerischen Schiff vor Beginn der Fahrt beim Kapitän und sagen Sie ihm, Sie würden am Bug stehen und besonders aufmerksam auf Eisberge achten und ihn davor warnen. Wenn er einverstanden ist, sind Sie unbezahlte Hilfskraft und gehören damit zur Besatzung.