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06-09-12 15:24 Alter: 14 yrs

VON:GH

Darf eine Zigarre bekömmlich sein?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner unendlichen Weisheit geurteilt, dass Wein nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden darf.


Bekömmlich? Ja! Aber nicht jeder darf das sagen oder schreiben.
Bekömmlich? Ja! Aber nicht jeder darf das sagen oder schreiben.

Eine Weinbaugenossenschaft hat einen Wein mit besonders wenig Säure hergestellt, der insbesondere denen besser bekommt, die schnell zu Sodbrennen neigen. Also bezeichnete die Genossenschaft ihren Wein als „bekömmlich“.

Das passte der Obrigkeit nicht, also untersagte sie diese Bezeichnung.

Beide durchschritten die Instanzen und landeten letztlich vor dem EuGH, der in seinem Urteil die Bezeichnung des Weins als „bekömmlich“ untersagte.

Zur Begründung führt er aus, „bekömmlich“ sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die im Zusammenhang mit Lebensmitteln nur dann verwendet werden dürfe, wenn sie eindeutig bewiesen sei. Im Zusammenhang mit Alkohol sei sie grundsätzlich untersagt. Denn: Derartige Angaben hätten anerkanntermaßen eine „Lenkungswirkung auf die Entscheidungen der Verbraucher“. Und dieser könne sich durch die Verwendung solcher Begriffe zu einem unerwünschten Konsum verleiten lassen.

Diese Kausalkette ist allerdings nur dann logisch, wenn man davon ausgeht, dass der Verbraucher ein recht hirnloses Wesen ist, dass durch einfache Begriffe wie „bekömmlich“ oder „lecker“ nicht nur zu bestimmen Produkten zu lenken ist, sondern auch noch in der Mengenaufnahme gesteuert werden kann. Dass wir beim EuGH so eingeordnet werden, wollen wir uns merken. 

Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Zigarren sind Lebensmittel und dürfen daher von Händlern nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Sie dürfen aber selbstverständlich bekömmlich sein.

Das Glas Spätlese und die Punch waren in jedem Falle bekömmlich und über die Menge entscheidet beim Zigarrenraucher immer noch die eigene Vernunft.

Opens external link in new windowDas Urteil in seiner epischen Länge …