02-10-03 01:59 Alter: 21 yrs
VON:GH
Das Aus für Spanienimporte - Teil 2
Die Regierungsfraktionen wollen den Versendern von Tabakwaren an den Kragen. Zuviel Geld ist dem deutschen Finanzminister in den vergangenen Jahren insbesondere durch den Versand von Zigaretten aus dem Ausland nach Deutschland entgangen. Der Gesetzentwurf macht keinen Unterschied zwischen Zigaretten und Cigarren.
Bei der Steuerzeichenstelle Bünde, die für die Ausgabe der deutschen Steuerbanderolen zuständig ist, begrüßt man diese Klarstellung des Gesetzgebers. Zwar war man dort schon immer der Ansicht, daß der Versand von Tabakwaren nach Deutschland auch nach derzeit geltender Rechtslage illegal war, die unklare Formulierung des Gesetzestextes ließ jedoch Interpretationen zu, die mit dem neuen Entwurf beseitigt werden.
Der neue §20 Abs. 3 des Tabaksteuergesetzes sagt klar und unmißverständlich: „Lassen Privatpersonen Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Steuergebiet verbringen, gelten diese als zu gewerblichen Zwecken verbracht.“ Damit wird auch die in den vergangenen Jahren entstandene Praxis, Cigarren über einen Club zu erwerben, nicht mehr als Schlupfloch herhalten können.
Eine nachträgliche Entrichtung der Tabaksteuer (nach Empfang der Sendung) ist ebenfalls kein gangbarer Weg. Eine Versteuerung kann nur durch das Aufkleben von Steuerzeichen erfolgen. Diese kann man in Bünde aber erst dann erhalten, wenn einerseits ein vom Zoll anerkannter Cigarrenhersteller oder –importeur benannt wurde und andererseits weitere formelle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Durchsetzung dieses Gesetzes wird in der Praxis recht einfach sein.
Nahezu alle Versandgeschäfte mit Tabakwaren laufen über die Handelsplattform von eBay ab. Mit eBay haben aber in der Vergangenheit nicht nur die Staatsanwaltschaften bei Betrugsangelegenheiten gut und erfolgreich zusammengearbeitet, sondern auch der Zoll. Man will in Bünde zwar nicht von einer Standleitung sprechen, aber das man Zugriff auf die eBay-Handelsplattform hat, wird nicht bestritten. So werden aktuell die Fälle abgearbeitet, in denen größere Mengen an Tabakwaren gehandelt worden sind. Und da bei eBay jeder Handelsvorgang 10 Jahre aufbewahrt werden muß, hat man noch einiges an Zeit.
Bei der zukünftig eindeutigen Rechtslage wird der Zoll sich wohl einfach die Daten des Empfängers bei eBay holen und an das zuständige Zollamt des Empfängers weitergeben.
Unangetastet bleibt das Mitbringen von Tabakwaren anläßlich einer Reise. An den geltenden Höchstmengen (200 Cigarren) wird sich nichts ändern.
Ob das Gesetz Wirklichkeit wird? Zur Zeit ist in Deutschland keine Lobby erkennbar, die sich für die Zulässigkeit des Tabakversandes einsetzen würde.