25-10-14 14:42 Alter: 12 yrs
VON:GH
Eine durchaus interessante Frage • Zigarrenmeister-Wettbewerb 2014
Ist ein Aufschlag von mehreren Euro auf die (verpackte) Wettbewerbszigarre in D möglich, trotz Preisbindung?
Regelmäßig finden wir dies in der Gastronomie. Der Gastronom darf wegen eines damit verbundenen Service (Anschneiden, Anzünden etc. einen angemessenen Aufschlag erheben. (Im Zweifel muss er sich natürlich mit dem Zoll darüber unterhalten, was denn angemessen ist.)
Der Händler kann auch mehr nehmen, wenn er Ihnen die Zigarre in einen Tubo verpackt oder sie Ihnen gar per Boten ins Büro bringt. Allerdings halten es die meisten Händler so, dass sie die Zigarre zum KVP (Kleinverkaufspreis) und den Tubo oder die Botenfahrt separat berechnen.
Beim Zigarrenmeister-Wettbewerb bezahlen Sie nicht die Zigarre, sondern entrichten einen Teilnehmerbeitrag. In diesem enthalten sind neben der Zigarre noch der Tubo, das Siegel, die handwerklichen Aufwendungen für Entringung und Intubierung etc.
Um die Verwirrung nun komplett zu machen, sei noch gesagt, dass jede Wettbewerbszigarre mit dem auf 11 Euro KVP entfallenden Steuerbetrag versteuert wurde. Und auch die im Preis enthaltene Umsatzsteuer wurde an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Fazit: Es ist unmöglich, aus dem Teilnehmerbeitrag mittels Vergleiches mit dem KVP der in Frage kommenden Zigarren einen stimmigen Schluss zu ziehen.
Man lasse sich also nur durch den eigenen Geschmack leiten.