08-11-10 23:42 Alter: 16 yrs
VON:GH
Exitus für die Casa Nürnberg
Die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ist gerechtfertigt – urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Klage der Casa Nürnberg.
Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum weiteren Betrieb der Casa Nürnberg ab, da die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.
Ausnahmen vom Rauchverbot seien praktisch nicht zu kontrollieren und würden zur Umgehung geradezu einladen.
Solange eine Zigarrenlounge die Kriterien eines Gaststättengewerbes erfülle, bestehe keine Verpflichtung, diese anders zu behandeln als sonstige Gaststätten.
Die Entscheidung wurde am 4. November gefällt und am 8. November veröffentlicht.
Demnach kann man in der Casa Nürnberg zwar noch essen und trinken, jedoch keine Zigarren mehr rauchen.
Links:
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/16-VII-10eA-Pressemitteilung.htm