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12-06-08 08:00 Alter: 18 yrs

VON:GH

Heinrich Villiger: Zur WHO

Im Laufe der Jahrzehnte erlebte der Chef von Villiger Söhne und 5TH Avenue so manche Absonderlichkeit – wie die bei der Weltgesundheitsorganisation zum Thema Rauchen.



Heinrich Villiger

„Ich erinnere mich an ein Anhörungsverfahren der WHO in Genf zu diesem Thema, zu dem alle so genannten „interessierten Kreise“ eingeladen waren. Ich erinnere mich nicht mehr an das genaue Datum, es ist gut 10 Jahre her.

Zu Wort kamen meiner Erinnerung nach etwa 550 Organisationen aus aller Welt. Jedem Vertreter dieser Organisationen – überwiegend NGO's – wurde eine Sprechzeit von 5 Minuten eingeräumt. Ich war damals Vorsitzender der ECMA, der European Cigar Manufacturers Association, und ebenfalls als „Speaker“ dieses Verbandes eingeladen. Als „Streithelfer“ kamen auch die  Zigarettenhersteller, die Tabakpflanzer, die Handelsverbände unserer Branche, usw. zu Wort. Wir waren ein kleines Grüppchen von vielleicht 20 oder 30 Befürwortern des Tabakgenusses. Uns standen jedoch mehr als 500 Vertreter der anderen Seite, der Tabakgegner, gegenüber. Darunter war sogar eine Kubanerin, die eine kubanische Nichtraucherorganisation vertreten hatte. Dies bleibt mir als großem Freund der kubanischen Tabakkultur unvergessen.

Damit wurde mir damals schon klar, wohin der Zug läuft. Aber mit den Auswüchsen der heutigen Zeit hätte ich nicht gerechnet.

Die WHO verfolgt heute kompromisslos die Durchsetzung ihrer „Framework Convention on Tobacco Control“ – kurz FCTC genannt, die ihr ganzes Spektrum der umzusetzenden Maßnahmen gegen den Tabakkonsum umfasst:

• Steuererhöhungen
• Werbeverbote
• Rauchverbote
• Warnhinweise auf den Packungen (einschließlich der so genannten „Pictorials“, den abstoßenden Farbbildern)
• Jugendschutz (z.B. Verbot von Zigarettenautomaten)
• Regulierung bis zum Verbot von Zusatzstoffen zur Aromatisierung von Tabakfabrikaten
• Gestaltung der Packungen von Tabakfabrikaten (alle einheitlich grau oder schwarz und mit überdimensionierten Warnaufdrucken)
• Einschränkung der Verkaufsflächen für Tabakwaren
• Vorschriften für die Platzierung von Tabakwaren an den Verkaufsstellen (zum Beispiel nur noch hinter einem Vorhang oder unter der Theke)
• Einschränkung des zollfreien Verkaufs und des Internet-Verkaufs von Tabakfabrikaten usw.“