21-02-12 22:52 Alter: 15 yrs
VON:GH
In Hamburg geht´s nach dem Essen wieder in die Lounge
Es ist verfassungswidrig, wenn Schankwirtschaften einen Raucherraum einrichten dürfen, Restaurants (= Speisewirtschaften) jedoch nicht.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lässt Hamburgs Zigarrenraucher Mut schöpfen, mussten Sie sich in der Vergangenheit doch entscheiden: Essen oder Rauchen. Beides in einer Lokalität ging nicht.
Die Unterscheidung zwischen einer Speise- und einer Schankwirtschaft und eine daraus resultierende Einschränkung des Gewerbebetriebes verstößt gegen die grundgesetzlich geschützte freie Berufsausübung und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bis zu einer Änderung können genussorientierte Restaurants also wieder eine Lounge anbieten.
In Hamburg regiert die SPD mit absoluter Mehrheit. Ob, wann und wie eine Änderung aussehen könnte, ist derzeit völlig offen. Für andere Bundesländer hat dieses Urteil keine Bedeutung, da eine derartige Regelung nur in Hamburg existierte.
Links:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120124_1bvl002111.html