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27-06-08 16:05 Alter: 18 yrs

VON:GH

Kreis Herford ./. Schustercigars

Auf der Internetseite der Zigarrenmanufaktur Schuster befindet sich der Abdruck eines Schreibens des Kreises Herford, in dem es um „Tabakwerbeverbote im Internet“ geht.



Absender ist die für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständige Abteilung. Das könnte beruhigend sein, denn wenn Zigarren zu Lebensmitteln gehören, sind wir einen Schritt weiter als vermutet.

Diese Abteilung hat recherchiert und kommt zu dem Schluss, dass Schustercigars gegen das Tabakwerbeverbot verstößt.

Aus diesem Grunde beabsichtigt man, eine „Ordnungsverfügung“ zu erlassen, um damit „die aktuelle Tabakwerbung im Internet zu verbieten“.

Zuvor hat Schustercigars bis zum 11.7.2008 Zeit, sich „zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“.

Manfred Schuster dazu: „Unserer Meinung nach entspricht unser Webauftritt der aktuellen Gesetzeslage, da wir keinerlei Produktinformationen darstellen.
Es mag natürlich sein, dass die Behörde den Begriff Werbung neu interpretiert hat.“

 


Links:

wp.schustercigars.de/wp-content/uploads/verfuegung(1).pdf

wp.schustercigars.de