11-06-07 13:40 Alter: 19 yrs
VON:GH
Kubanische Ausfuhrbestimmungen geändert
Bisher konnte jeder Reisende 23 handgerollte kubanische Zigarren aus Kuba ausführen.
Der kubanische Zoll hat mitgeteilt, dass diese Menge nun auf 50 Zigarren erhöht worden ist.
Die 50er Grenze betrifft nur die Zigarren, für die man als Ausreisender keine offizielle Rechnung einer Casa oder einer anderen staatlichen Zigarrenverkaufsstelle vorlegen kann. In der Praxis handelt es sich also um die guten Zigarren, die man sich nach Wunsch in einer Casa von einem Roller hat drehen lassen und für den Schrott, der wie Zigarren aussieht, aber auf der Straße von dubiosen Zeitgenossen verkauft wird. Hierbei handelt es sich durchweg um Fälschungen.
Wer typische Handelsware in einem offiziellen Geschäft kauft und eine Rechnung vorlegt, darf weiterhin nahezu unbeschränkt Zigarren ausführen. Für jede Menge über ca. 2.000 würde sich bei einem Touristen allerdings das Handelsministerium interessieren, da eine derartige Menge als gewerblich gilt. Insbesondere interessiert sich der deutsche Zoll bei der Einreise für diese Zigarren. Denn mehr als 50 darf man aus Kuba nicht einführen.