27-11-17 17:07 Alter: 9 yrs
VON:GH
OLG Karlsruhe erlaubt das Essen und Rauchen …
… in den kleineren Gaststätten.
Das Antirauchergesetz in Baden-Württemberg lässt das Rauchen in kleineren Gaststätten zu, wenn dort nur „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ werden.
Gäste eines solchen Lokales hatten sich „Pizzen mit Salatbeilage“ vom Lieferdienst kommen lassen, den Wirt um Besteck gebeten und anschließend die Pizzen verzehrt.
Die Obrigkeit in Gestalt des Amtsgerichtes Freiburg verurteilte den Wirt zu einer Geldbuße von 200 Euro. Da man die Notwendigkeit zur „Fortbildung des Rechts“ sah, landete die Sache beim Oberlandesgericht in Karlsruhe.
Dieses stellte fest, dass eine Pizza zwar keine „kalte“ Speise sei, eine Verurteilung dennoch nicht in Frage komme, da der Wirt die Speisen nicht „verabreicht“ habe.
„Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.“
Wer an gedrechselten Sätzen kerniger Juristen Gefallen findet, lese das Urteil im Original hier. Eine Übersetzung in die klare deutsche Sprache liefert der Rechtsanwalt Udo Vetter an dieser Stelle.