25-11-09 23:00 Alter: 17 yrs
VON:MS
Rauchende Äpfel
Vor kurzem machte die Nachricht die Runde, dass Apple zumindest in den USA die Reparatur von Computern verweigerte, welche im Inneren Nikotinablagerungen aufwiesen. Kann so etwas auch in Deutschland passieren? »Art of Smoke« hat hierzu Stellungnahmen von Apple Deutschland sowie der größten deutschen Handelskette für diese Rechner, der GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH, erbeten.
Auf eine Antwort von Apple Deutschland warten wir zwar heute noch, bei Gravis hat man sich jedoch prompt bemüht, die Lage für hier gekaufte Geräte aufzuklären. In der Stellungnahme heißt es:
Prinzipiell schließt GRAVIS Reparaturen an „Rauchgeräten“ nicht aus. Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen, da Reinigungskosten allein grundsätzlich nicht Bestandteil der Garantieleistungen sind. Hier sei als Beispiel der Schreib- und Lesekopf der DVD/CD-Brenner genannt, dessen empfindliche Optik auf Rauchablagerungen mit Dienstverweigerung reagiert. Sollte hier eine Demontage zur Reinigung der Optik notwendig sein, würde dieser Arbeitsanteil, auch in der Garantiezeit, in Rechnung gestellt werden.
Im Unterschied zu den in den USA vorgekommenen Fällen, wird eine Reparatur aufgrund einer angeblichen Gefährdung der Techniker also nicht ausgeschlossen. Dass man jedoch für Reparaturarbeiten, mit denen vom Benutzer verursachte Schäden behoben werden, eine Rechnung stellt, entspricht der geltenden Rechtslage.
Allerdings betreffen Schmutzablagerungen im Rechner bei weitem nicht nur die Computer von Rauchern. Vielmehr treten erhebliche Verschmutzungen laut Gravis generell nach einer längeren Gebrauchsdauer auf:
Über ein eigenes Garantieangebot betreut GRAVIS ca. 150.000 Apple-Computer über einen Zeitraum von drei Jahren. In diesem Umfeld kommen manchmal auch Fälle von Geräteverschmutzungen vor, die kaum glaublich erscheinen. Die Bandbreite ist hierbei sehr vielfältig. Generell sind Computer, die mehrere Jahre in Betrieb waren, innen verschmutzt und müssen vor einer Reparatur gereinigt werden. Dieser Arbeitsschritt ist dann damit ein integraler Bestandteil einer Reparatur.
Als Quintessenz kann man somit wohl festhalten, dass der Raucher nur dann für eine Reparatur zahlen muss, wenn die Reparatur gerade aufgrund der von außen eingebrachten Stoffe erforderlich wird. Hierin liegt aber auch kein Unterschied zu dem Fall, in welchem man z. B. ein Glas Bier über den Rechner schüttet oder der Monitor durch einen Sturz beschädigt wird. Dies ist auch nichts Neues sondern entspricht der geltenden Rechtslage. Wichtig ist jedoch, dass der Rechner auf jeden Fall repariert wird. Und sollte die Beschädigung nicht auf die vom Benutzer zu vertretenen Umstände zurückzuführen sein, sondern fällt z. B. der Arbeitsspeicher in der Garantierzeit aus, muss auch der Freund einer guten Zigarre in der Garantiezeit nichts zahlen.
Links:
consumerist.com/5408885/smoking-near-apple-computers-creates-biohazard-voids-warranty