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12-04-11 14:25 Alter: 15 yrs

VON:GH

R(a)uchloses Bayern

Schon in den Anfängen der Antiraucherhysterie war vereinzelt Anlass gegeben, an der Rechts- und Verfassungstreue einzelner bayerischer Exekutivorgane zu zweifeln.



Daran scheint sich auch im Laufe der Jahre nichts geändert zu haben. Ordnungs- und andere -ämter scheinen in einer Art zu agieren, wie wir sie nur aus persiflierenden Filmen über die König-Ludwig-Zeit kennen.

Da wird einfach mal die Behauptung aufgestellt, geschlossene Gesellschaften seien nicht erlaubt. Das ist schlichtweg falsch.

Da wird einfach mal behauptet, geschlossene Gesellschaften müssten bei Ordnungsämtern angemeldet werden. Das ist schlichtweg falsch.

Da wird einfach mal behauptet, Rauchervereine seien nicht erlaubt. Das ist schlichtweg falsch.

Da wird einfach mal behauptet, geschlossene Veranstaltungen müssten eine Teilnehmer- oder Gästeliste vorab an eine oder mehrere Behörden geben. Auch dieses ist schlichtweg falsch.

Zumindest dann ist all dies falsch, wenn wir unterstellen, dass Bayern noch ein Teil der Bundesrepublik Deutschland ist.

All diese selbstherrlichen Aussagen sind nun von den wenigen Aufrechten (das Wort kommt von: Auf dem Recht aufbauen, auf das Recht bauend), die in Bayern geblieben sind, in zwei Offenen Briefen geradegerückt worden.

Aber Vorsicht: Das Lesen dieser beiden Briefe ist geeignet, Ihren Glauben an eine gesetzmäßig agierende Verwaltung in Bayern zu zerstören.

PS: Als ruchlos wird seit Martin Luther das bezeichnet, was frevelhaft und für religiöse Menschen gottlos ist. Die Schreibnähe von ruchlos und rauchlos dürfte daher nicht zufällig sein.


Dateien: Offener_Brief_Gesundheitsministerium.pdf
Offener_Brief_Begleitschreiben_an_100_Landraete_und_Oberbuergermeister.pdf