11-11-10 12:14 Alter: 16 yrs
VON:GH
Vom Segen einer „Tabakkammer“
Mit dem Beginn der neuen Karnevalssession hat auch die Obrigkeit ihre Freude daran, den Untertanen mit schwer verständlichen Entscheidungen zu beglücken.
Da entscheidet der Bayersiche Verfassungsgerichtshof, dass es hinzunehmen sei, wenn durch das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz Existenzen wirtschaftlich vernichtet werden.
In Berlin entdeckt man ein 1,5-Milliarden-Loch im Steuersäckel und erhöht kurzerhand die Tabaksteuer – aber in homöopathischen, jährlichen Häppchen, damit der Raucher es auch gerade noch so schafft.
Da wäre es doch ein Leichtes, für den gemeinen Untertan zusätzlich das einzuführen, was jeder Unternehmer oder fast jeder selbständig Tätige seit Jahrzehnten kennt: Die Zwangsmitgliedschaft in einer (Industrie- und Handels)kammer oder einer Innung.
Die „Tabakkammer“ oder das „Tabakkolleg“ wäre ein probates Schuldenbereinigungsprogramm. Mitglied ist jeder Bürger ab 18 Jahren und er ist gezwungen, täglich eine Schachtel Zigaretten zu kaufen. Geraucht werden darf diese natürlich nicht. Auch nicht verschenkt werden. Nein, neben jedem Zigarettenregal steht ein Mülleimer, in dem diese Schachtel sofort entsorgt wird.
Bei diesem Modell würden die Tabaksteuereinnahmen nicht 13,5 Milliarden, sondern etwa 50 Milliarden Euro jährlich betragen.
Dem Tabak sei Dank …