14-01-13 08:14 Alter: 14 yrs
VON:GH
Vorzugsbehandlung für Zigarren(kisten)?
Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission lässt aufhorchen.
Kurz vor Weihnachten veröffentlichte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur Herstellung und Aufmachung von Tabakerzeugnissen.
Das 68 Seiten starke Stück beinhaltet etliche Punkte, an denen man aufmerksam werden muss. Wie zum Beispiel ein Passus auf Seite 20.
„Tabakraucherzeugnisse mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern konsumiert werden, sollten von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen ausgenommen werden, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt.“ Für sie sollten eigenen Regeln gelten.
Was soll mit Tabakraucherzeugnissen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern konsumiert werden, anderes gemeint sein, als Zigarren? Zigarrenkisten sollten also „von bestimmten Kennzeichnungen“ ausgenommen werden.
Dies könnte die späte, aber immer noch rechtzeitige Erkenntnis sein, dass Zigarren etwas ganz anderes sind als Zigaretten. Der Passus könnte auch das Ergebnis einer besonders erfolgreiche Lobbyarbeit der Zigarrenindustrie sein.
Er könnte aber auch bedeuten, dass man an der einen Front, der Zigarrenfront, zunächst Ruhe haben möchte, um später mit umso größerer Macht zuschlagen zu können.
Denn Begriffe wie „… hauptsächlich von älteren Verbrauchern konsumiert …“ oder „…sollten eigene Regeln gelten.“, lassen sich jederzeit in jede beliebige Richtung auslegen – und ganz bestimmt durch die in der Rabulistik geübten Kommissionsmitglieder.
Dateien:
tabakrichtlinie-eu-kommission-2012-12-19.pdf