23-02-12 10:14 Alter: 15 yrs
VON:HAUPTZOLLAMT SINGEN
Zoll verhindert Schmuggel von teuren Tabakwaren
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben den versuchten Schmuggel von kubanischen Zigarren und Zigarillos aufgedeckt, als sie ein aus der Schweiz einreisendes Ehepaar sowie deren Pkw kontrollierten.
Das Schweizer Ehepaar reiste mit seinem Pkw über das Zollamt Bühl nach Deutschland ein. Dieser Grenzübergang ist jedoch nicht mehr besetzt und somit lediglich für den Reiseverkehr und nicht für die Einfuhr von gewerblichen Waren zugelassen.
Trotz eingehender Befragung nach mitgebrachten Waren meldete der 53-jährige Ehemann - Inhaber eines Tabakwarengeschäfts im Kanton Zürich - nichts dergleichen an.
Bei der Kontrolle des Wagens fanden die Beamten im Kofferraum einen Reisekoffer. Unter Hinweis darauf, dass sich darin lediglich persönliches Reisegepäck befände, wollte der Mann die Zöllner von der weiteren Durchsuchung des Gepäckstücks abhalten. Es befand sich jedoch ein für den Postversand vorbereitetes Paket mit 550 kubanischen Zigarren und Zigarillos in dem Koffer. Die Ehefrau hatte überdies noch eine teure Tabakpfeife - ebenfalls postfertig verpackt - in ihrer Handtasche. Die Waren hatten insgesamt einen Wert von 4.800 Euro.
Der Ehemann räumte nunmehr nicht nur ein, dass er beabsichtigt hatte, diese Waren zu schmuggeln, sondern auch, dass er dies bereits mehrfach praktiziert hat. Die Tabakwaren sollten in Deutschland bei der Post aufgegeben werden, um so ungehindert den deutschen Empfänger - einen offensichtlichen Stammkunden - erreichen zu können. Auf diese Weise sollten die fälligen Einfuhrabgaben eingespart werden.
Gegen den Tabakladeninhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Nach Zahlung einer Sicherheit für die zu erwartenden Einfuhrabgaben sowie einer Strafsicherheit in Höhe von über 4.800 Euro konnte das Ehepaar seine Reise - mit den Tabakwaren - fortsetzen.