Artikel-Single-View
20-08-09 06:00 Alter: 17 yrs

VON:MS

Zollbestimmungen rund um die Zigarre

Die Urlaubszeit erreicht gerade ihren Höhepunkt und viele Reisende nutzen den Auslandsaufenthalt zum Erwerb von Zigarren oder ausgefallenen Accessoires. Damit es damit bei der Rückkehr nach Deutschland keine Probleme gibt, sollten einige Zollbestimmungen beachtet werden.



Hier gelten seit einiger Zeit in einigen Bereichen neue Regelungen. Geblieben sind zunächst die mengenmäßigen Beschränkungen bei Tabakwaren. So dürfen von außerhalb der EU entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren eingeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Mengenangaben nicht kumulativ gelten. Bewegt man sich jedoch innerhalb der Freimenge ist es egal, ob die Zigarren 5 oder 15 Euro pro Stück kosten.

Bei Reisen innerhalb der EU sieht die Lage dagegen etwas anders aus. Hier dürfen  beliebig große Mengen mitgeführt werden, solange diese nur zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind. Bei bis zu 200 Zigarren wird dies unwiderleglich vermutet. Will man dagegen mehr Rauchgut einführen, so sollte man sich darauf vorbereiten, den Zöllner mit guten Argumenten vom hohen persönlichen Bedarf zu überzeugen.

Was nun die anderen Reisemitbringsel und Zigarren-Accessoires angeht, so gelten hier seit kurzem neue Höchstbeträge bei der Einreise aus nicht EU-Ländern. Bei der Anreise mit dem Flugzeug oder dem Seeschiff beträgt die Freigrenze 430 Euro. Bei der Einfuhr auf dem Land- und Binnenwasserweg, etwa aus der Schweiz, gilt eine Obergrenze von 300 Euro pro Person. Damit sollten dann auch Qualitätsprodukte rund um die Zigarre abgedeckt sein. Beachten muss man jedoch auch hier: Übersteigt der Wert der Mitbringsel die Grenzwerte so muss der gesamte Betrag verzollt werden. Es lohnt sich daher, zweimal nachzurechnen.


Links:

www.welt.de/finanzen/nutzwert/article4312499/Bei-diesen-Waren-schlagen-die-Zoellner-hart-zu.html

ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/within_eu/index_de.htm

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html