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22-03-16 08:02 Alter: 8 yrs

VON:D.R.

Tabakproduktrichtlinie beschlossen - Schockbilder kommen (zumindest bei Zigaretten)

Zigarrenraucher müssen sich auf deutlich größere Warnhinweise auf Kisten einstellen. Nachdem der Bundestag bereits Ende Februar die sogenannte Tabakproduktrichtlinie II beschlossen hatte, stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu. Sobald das Gesetz veröffentlicht ist, kann es wie geplant zum 20. Mai 2016 in Kraft treten.



Was das bedeutet, wurde hier bereits aufgezeigt.

Kurz gefasst: Die Warnhinweise auf Zigarrenkisten müssen künftig 30 Prozent der Fläche einer Packung und jeder Außenverpackung bedecken, die am ehesten ins Auge fällt. Zudem kommt auch auf die Innenseite des Kistendeckels ein Warnhinweis, der 40 Prozent der Fläche belegen muss.

Da das Ziel der europäischen Tabakproduktrichtlinie ist, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten, wurden Ausnahmen für Zigarren zugelassen, die sich an eher ältere und zahlenmäßig weniger Raucher wenden. So bleiben Zigarrenraucher zunächst von den künftig für Zigarettenpackungen verbindlichen Schockbildern verschont.

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) wies in der Bundestagssitzung laut Redemanuskript explizit auf die Besonderheit bei Zigarren hin: "Wir werden die Warnhinweise auf die wirklichen Einstiegsdrogen beschränken – Zigarren sind keine Einstiegsdrogen – und uns insbesondere auf diesen Bereich konzentrieren."

Ein kleiner Trost: Tabakprodukte, die unter den bislang geltenden Bestimmungen bis 20. Mai 2016 produziert wurden, dürfen noch ein Jahr weiterverkauft werden. Wer sich also die bislang etwas weniger beklebten Kisten in den Humidor stellen will, sollte sich sputen.

Die Bundesratsentscheidung: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/943/001.html?cms_selectedTab=section-1

Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html

Die Bundesregierung zum Gesetz: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12/2015-12-16-bmel-tabakproduktrichtlinie.html

In einer ersten Fassung des Textes hieß es, die Warnhinweise auf Zigarrenkisten müssten künftig 70 Prozent sowohl der äußeren Vorder- als auch der äußeren Rückseite der Packung und jeder Außenverpackung umfassen. Dies war falsch und wurde nach Hinweis eines Art-of-Smoke-Lesers korrigiert.